Honorar

Psychotherapie als Krankenbehandlung bei ärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankungen wie Neurosen, Psychosen oder Psychosomatosen wird von den Krankenkassen bezahlt, da ich als Kassenärztin niedergelassen bin.

Das Homöopathie-Diplom berechtigt mich zudem im Rahmen der Selektivverträge, die Homöopathie für viele gesetzlich Krankenversicherte auch als Kassenleistung anbieten zu können. Patienten, deren Krankenkasse nicht an den Selektivverträgen teilnimmt sowie Privatpatienten erhalten von mir eine Privatrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Die Kosten für die Homöopathische Behandlung werden meines Wissens von allen privaten Kassen übernommen.

Coaching biete ich, da es sich nicht um eine Krankenbehandlung handelt, als Privatleistung (IGEL – individuelle Gesundheitsleistung) auf Grundlage der GoÄ an.

 

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